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Beschreibung
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Der natürlich gewachsene Moorsee ist Kerngebiet des Naturschutzgebietes "Balksee und Randmoore". Mit ein wenig Glück kann man hier sogar einen Seeadler entdecken.
Ein Befahren des Sees ist ausschließlich Anglern mit gültigem Angelschein gestattet. Es dürfen maximal 20 nicht motorisierte Boote gleichzeitig auf dem See fahren.
Besatz: Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie, Weißfisch, Zander
Ein Befahren des Sees ist ausschließlich Anglern mit gültigem Angelschein gestattet. Es dürfen maximal 20 nicht motorisierte Boote gleichzeitig auf dem See fahren.
Besatz: Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie, Weißfisch, Zander
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Preisinformationen
Preise und Ausgabestelle für die Angelkarte:
Tageskarte: 10 €
Es muss ein eigenes Boot mitgebracht werden!
Tourist-Information Wingst, Schwimmbadallee 6, 21789 Wingst, 04778 / 81200
Zahlungsmittel
Barzahlung vor Ort
Weitere Infos
1) Das Angeln ist nur für Inhaber:innen eines Fischereierlaubnisscheines für den Balksee erlaubt, die im Besitz einer erfolgreich abgelegten Fischereiprüfung sind.
2) Das Angeln ist nur mit Handangeln gestattet, der Einsatz von Reusen, Netzen, Garnen etc. zum Fischfang ist verboten.
3) Kein Angeln vom Ufer des Balksees aus und keine fischereiliche Nutzung der Verlandungszonen.
4) Gleichzeitige Ausübung der Angelfischerei auf dem Balksee mit maximal 20 nicht motorisierten Booten und nur außerhalb einer Zone von 70 m parallel zum Ufer sowie unter größtmöglicher Schonung der Brut- und Rastvögel.
Bitte beachte folgende Verordnungen und Gesetze:
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern
https://www.laves.niedersachsen.de/download/42526
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Balksee und Randmoore"
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/57562
Übersichtskarte zur Verordnung
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/57561
Ausführungsbestimmung zum Niedersächsischen Fischereigesetz
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21a52e918e-8a02-41f8-8b62-1c4b6a92ff6a--WKDE_LTR_0000003520%235734bca3659e3a04af6854aa7db9273a
2) Das Angeln ist nur mit Handangeln gestattet, der Einsatz von Reusen, Netzen, Garnen etc. zum Fischfang ist verboten.
3) Kein Angeln vom Ufer des Balksees aus und keine fischereiliche Nutzung der Verlandungszonen.
4) Gleichzeitige Ausübung der Angelfischerei auf dem Balksee mit maximal 20 nicht motorisierten Booten und nur außerhalb einer Zone von 70 m parallel zum Ufer sowie unter größtmöglicher Schonung der Brut- und Rastvögel.
Bitte beachte folgende Verordnungen und Gesetze:
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern
https://www.laves.niedersachsen.de/download/42526
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Balksee und Randmoore"
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/57562
Übersichtskarte zur Verordnung
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/57561
Ausführungsbestimmung zum Niedersächsischen Fischereigesetz
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21a52e918e-8a02-41f8-8b62-1c4b6a92ff6a--WKDE_LTR_0000003520%235734bca3659e3a04af6854aa7db9273a
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