Das Oste-Sperrwerk entstand in der Zeit von 1964 bis 1968.
Brückenschließzeiten
Für den Betrieb der Klappbrücke gilt folgende Regelung:
Die Schifffahrt hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Die Grundstellung der Klappbrücke ist geöffnet. Die Durchfahrtsbreite beträgt 22,00 m, die Durchfahrtshöhe 5,75 m bei MThw in der Brückenmitte.
Für die Straßenfahrzeuge werden die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke auf 30 km/h und das tatsächliche Gesamtgewicht auf 2,8 t beschränkt.
Sollte die Brücke für den Straßen- und Fußgängerverkehr heruntergeklappt sein, wird sie auf Anforderung der Schifffahrt geöffnet. Dies betrifft insbesondere folgende Zeiträume:
- Vom 01. April bis 30. September
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag ist der Brückenleitstand von 10:00 bis 17:00 Uhr besetzt.
Samstag, Sonntag ist der Brückenleitstand von 10:00 bis 18:00 Uhr besetzt.
Die Öffnung der Brücke erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung über "Oste-Bridge", UKW-Kanal 69 (16) oder Tel. 04753/844910. - Vom 01. Oktober bis 31. März
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag ist der Brückenleitstand von 10:00 bis 17:00 Uhr besetzt.
Die Öffnung der Brücke erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung über "Oste Bridge", UKW-Kanal 69 (16) oder Tel. 04753/844910. Samstag, Sonntag ist der Brückenleitstand nicht besetzt.
Die Öffnung der Brücke erfolgt ca. 60 Minuten nach der Anmeldung über "Elbe Traffic", UKW-Kanal 71 (16) oder Tel. 04721/567383.
An den genannten Tagen kann zu den genannten Zeiten die Brücke für den Straßen- und Fußgängerverkehr genutzt werden, montags und freitags nicht. Abweichungen hiervon sind durch Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten möglich.
Bekanntmachungen für die Schifffahrt finden Sie im Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem www.elwis.de